Fünf praktische Tipps für Garantien, die bei Banken und Gegenparteien akzeptiert werden.
1) ICC‑Regeln: URDG 758 oder ISP98
- Ruleset im Garantietext immer explizit nennen.
- URDG 758 für Demand Guarantees; ISP98 für SBLCs.
- Text mit dem Hauptvertrag abstimmen.
2) Messbare Inanspruchnahmebedingungen
- Objektive Trigger verwenden (Datum, KPI, Zertifikat).
- Vage Formulierungen oder nicht‑dokumentäre Bedingungen vermeiden.
- Erforderliche Dokumente und Format klar definieren.
Empfohlene Mindestdokumente
- Unterzeichnete Default‑Erklärung.
- KPI/Test‑Nachweis oder Abnahmeprotokoll.
- Vertragskopie + Klauselverweis.
3) Ablauf und Verlängerungen
- Fixes Datum oder Ablaufereignis, nicht beides.
- Verlängerungsklauseln mit klaren Fristen.
- Letztes Vorlegedatum an die Logistik anpassen.
4) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Jurisdiktion wählen, die beide Parteien akzeptieren.
- ICC/LCIA‑Schiedsverfahren bei internationalen Projekten prüfen.
- Konsistenz mit dem Hauptvertrag sicherstellen.
5) Emittent und Bestätigung
- Rating und Jurisdiktion passend zur Akzeptanz.
- Kosten/Fees vor der Emission klären.
- Bestätigung optional bei Bank‑/Länderrisiko.
Teure Fehler
- Ruleset nicht angegeben.
- Nicht‑dokumentäre Bedingungen.
- Ablauf nicht mit dem Vertrag abgestimmt.
- Emittent für den Begünstigten nicht akzeptabel.